Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden nach Antrag von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen, die ersten Sitzungen als sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden und Probesitzungen auch ohne Antrag. Bis zu 24 genehmigte Psychotherapiesitzungen (in zwei Abschnitten á 12 Sitzungen) sind anfangs ohne gutachterliche Prüfung möglich. Bei Verlängerungsbedarf darüber hinaus entscheidet ein Gutachter im Auftrag der Krankenkasse (anhand eines Therapieberichts) über die Möglichkeit einer Behandlungsfortführung.
Für Privatversicherte und Selbstzahler werden die Sitzungshonorare nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die mögliche Kostenerstattung durch Ihre Privatversicherung richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif und den darin geltenden Erstattungsbedingungen für ambulante Psychotherapie. Bitte erfragen Sie diese vorab bei Ihrer Privat-Krankenversicherung.